.. the swiss flag..
.. a more than holy heritage..
.. bin in moderner form betroffen von: "Jugendliche und Erwachsene, die den Behörden negativ aufgefallen waren, wurden ohne Gerichtsurteil und meist auch ohne Anhörung in so genannte «Arbeitsanstalten» für Erwachsene, die bis in die 1970er Jahre teilweise noch «Zwangsarbeitsanstalten» hiessen, oder in «Erziehungsanstalten» respektive «Arbeitserziehungsanstalten» für Jugendliche und junge Erwachsene eingewiesen. Diese konnten Abteilungen normaler Strafanstalten sein (z. B. die Frauenstrafvollzugsanstalt Hindelbank im Kanton Bern oder Bellechasse im Kanton Fribourg oder Realta im Kanton Graubünden). Als Einweisungsgrund genügte bereits ein «liederlicher Lebenswandel», «Vaganterei» oder wenn man als «arbeitsscheu» aufgefallen war.Beschwerden waren häufig ergebnislos oder wurden als «Querulantentum» abqualifiziert, weil sie nicht von unabhängigen Instanzen behandelt wurden, sondern sich an dieselben Behörden zu richten hatten, welche die Einweisung administrativ verfügt hatten."..